Unternehmensregistrierung in Zypern

Wie kann ich ein Unternehmen in Zypern anmelden?

Sobald Sie sich mit uns in Verbindung setzen, senden wir Ihnen das Formular für die Unternehmensregistrierung zu, das die wesentlichen Informationen enthält, die Sie ausfüllen müssen. Die erforderlichen Informationen sind im Wesentlichen die folgenden:

– Der Firmenname Ihrer Wahl, es sei denn, Sie möchten einen bereits genehmigten Firmennamen verwenden;
– Die Art der Geschäftstätigkeit des Unternehmens;
– Der Identitäts- und Adressnachweis sowie der Beruf des/der Anteilseigner/s, des Direktors und des Sekretärs zusammen mit der gewünschten Adresse des eingetragenen Sitzes
– Wenn Sie sich für einen Firmennamen entscheiden, werden wir diesen beantragen und das zypriotische Handelsregister wird innerhalb von 3-4 Arbeitstagen antworten.
– Wenn Sie einen bereits genehmigten Namen wählen, oder nachdem Ihr gewünschter Firmenname genehmigt wurde, werden wir die notwendigen Formulare und den Gesellschaftsvertrag einreichen.
– Die Gesellschaft wird innerhalb von 3-5 Arbeitstagen nach Einreichung der Dokumente gegründet.

Wie kann ich in Zypern schnell eine Gesellschaft eintragen oder gründen?

Sie können entweder eine fertige Gesellschaft von der Stange wählen, die noch keine Geschäftsgeschichte hat, oder Sie nehmen einen vorab genehmigten Firmennamen und lassen die Gesellschaft innerhalb von 3-5 Arbeitstagen gründen. Sie können den Namen der Gesellschaft später ändern.

Warum sollte ich eine zypriotische Gesellschaft anmelden?

Der Hauptgrund ist, das attraktive Steuersystem Zyperns und das umfangreiche Netz von Doppelbesteuerungsabkommen zu nutzen, das Zypern genießt. Die Körperschaftssteuer ist die niedrigste in Europa, und es gibt keine Steuern auf Kapitalgewinne bei Fusionen, Übernahmen oder anderen Transaktionen, die zu Kapitalgewinnen führen würden, mit Ausnahme von Gewinnen, die mit Grundstücken in Zypern erzielt werden. Gewinne eines Unternehmens, das im Inland tätig ist, können mit dem Körperschaftssteuersatz von 12,5 % besteuert werden, Kapitalgewinne dagegen mit 20 %.

Wie hoch ist die Körperschaftssteuer in Zypern?

Die Körperschaftssteuer in Zypern beträgt 12,5 %. Es gibt Steuerdividenden für Personen, die in Zypern nicht steuerlich ansässig sind, und für Personen, die zwar steuerlich ansässig sind, aber kein Steuerdomizil haben. Als allgemeiner Richtwert gilt, dass Personen nach 17 Jahren steuerlicher Ansässigkeit ihren Wohnsitz in Zypern nehmen können.

Für zyprische Unternehmen, deren Tätigkeit in der Entwicklung und Verwertung von geistigem Eigentum besteht, beträgt die effektive Besteuerung 2,5 % anstelle von 12,5 %. Nach zyprischem Recht können 80 % der Umsätze als fiktive Ausgaben abgezogen werden. Weitere Ausgaben werden vom Rest des Umsatzes abgezogen, so dass die Besteuerung noch niedriger ist als 2,5 %.

Wie hoch sind die Kosten für die Eintragung eines Unternehmens in Zypern?

Die Kosten für die Gründung einer Gesellschaft in Zypern setzen sich aus Ausgaben (an Behörden und andere Personen zu zahlende Gelder) und Gebühren zusammen. Die anwendbaren Gebühren sowie die Kosten hängen von den Anforderungen ab. Die Kosten (einschließlich Auslagen, Gebühren und Mehrwertsteuer) liegen in der Regel – aber nicht immer – zwischen 1.200 € und 2.000 €, je nach den Anforderungen und den zu zahlenden Ausgaben.

Kann ich ein Unternehmen in Zypern registrieren?

Nein, das Gesetz sieht vor, dass nur Rechtsanwälte Unternehmen in Zypern eintragen können. So zum Beispiel Hugge Consult Paphos.

Welche Angaben muss ich für die Gründung einer Gesellschaft in Zypern machen?

Die Gründung einer Gesellschaft in Zypern ist einfach. Eine Gesellschaft muss mindestens 1 Geschäftsführer, 1 Aktionär, 1 Sekretär und einen eingetragenen Sitz haben.
Für weitere Informationen, einschließlich der Daten, die Sie uns für die Gründung Ihrer Gesellschaft zur Verfügung stellen müssen, lesen Sie bitte unseren Leitfaden.

Was verstehen wir unter nominierten Vorständen und Aktionären?

Nominee-Direktoren und -Aktionäre sind Personen, die in der Position eines Direktors und eines Aktionärs ernannt werden und die auf Anweisung und im besten Interesse einer anderen Person handeln, nämlich des Nutznießers der Aktien und der Person, die die Nominees ernennt. Der Begünstigte der Aktien ist zwar nicht als Geschäftsführer oder Aktionär im Handelsregister eingetragen, hat aber das Recht, den genannten Personen Anweisungen zu erteilen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt als Aktionär und Geschäftsführer des Unternehmens eintragen zu lassen. Der Begünstigte ist der eigentliche Eigentümer des Unternehmens.

Üblicherweise gibt es eine „Nominee-Erklärung“ oder eine „Treuhandurkunde“ für Personen, die Aktien oder die Position eines Direktors im Namen einer anderen Person halten.

Kann ich der einzige Geschäftsführer und Sekretär des Unternehmens sein, wenn ich nicht in Zypern lebe?

Sie können Geschäftsführer der Gesellschaft sein, aber es ist nicht ratsam, dies zu tun, wenn Sie der einzige Geschäftsführer einer Gesellschaft sind. Eine Gesellschaft in Zypern muss ihre tatsächliche Leitung und Kontrolle in Zypern haben, was bedeutet, dass die Entscheidungen in Zypern getroffen werden müssen, um in Zypern steuerlich ansässig zu sein. Die Tatsache, dass die Geschäftsführer in Zypern ansässig sind, ist ein Beweis für eine solche Leitung und Kontrolle.

Nach den neuen OECD-Leitlinien können die Steuerbehörden in verschiedenen Ländern auch die tatsächliche Präsenz/Substanz eines Unternehmens prüfen, um festzustellen, ob es in einem anderen Land steuerlich ansässig ist. Die Substanz/die tatsächliche Präsenz eines Unternehmens ist kein starres Konzept, sondern hängt von Faktoren ab, die beweisen, dass es sich bei dem Unternehmen nicht um eine künstliche Struktur handelt. Faktoren wie die Tatsache, dass der zypriotische Geschäftsführer ein Angestellter der Gesellschaft ist, dass der Geschäftsführer über Kenntnisse oder Fachwissen in der Branche der Gesellschaft verfügt und dass die Gesellschaft Rechnungen für Versorgungsleistungen in Zypern und eine persönliche Telefonnummer hat, sind Anzeichen für eine tatsächliche Präsenz.